Länderinformationen Schweden
Einreisebestimmungen
- Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Schweden einen gültigen oder vorläufigen Reisepass oder Personalausweis.
- Für Kinder von 0 - 12 Jahren ist ein eigener Personalausweis erforderlich. Obwohl seit Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden, können bereits ausgestellte Kinderreisepässe bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Mitnahme Minderjähriger ohne Erziehungsberechtigung:
Falls Kinder mitreisen, für die Sie nicht erziehungsberechtigt sind, müssen Sie Folgendes mitführen:
- einen gültigen Personalausweis bzw. Kinderreisepass
- eine Vollmacht für die Erteilung eines Erziehungsauftrages für die Dauer der Reise (Personensorgevollmacht)
- Ausweiskopie der/des Erziehungsberechtigten
Bundespolizei
Falls Sie Ihren Personalausweis vergessen haben oder dieser ungültig ist, wenden Sie sich bitte an eine Dienststelle der Bundespolizei. In Kiel finden Sie diese im Kieler Hauptbahnhof, Sophienblatt 27, Tel.: 0431-661890 sowie am Ostseekai, Bollhörnkai, Tel.: 0431-983820.
Zollbestimmungen
Alkohol und Tabak
Reisende aus EU-Ländern dürfen Alkohol und Tabak zollfrei nach Schweden einführen, solange die Menge nicht auf eine gewerbliche Nutzung schließen lässt und ausschließlich für den Eigenbedarf bestimmt ist. Das Mindestalter für die Einfuhr von Alkohol beträgt 20 Jahre, das Mindestalter für die Einfuhr von Tabak beträgt 18 Jahre.
Medikamente
Reisende dürfen ohne Genehmigung Medikamente nach Schweden einführen, wenn diese für medizinische Zwecke und den persönlichen Bedarf vorgesehen sind. Das gilt auch für Medikamente, die einem mitreisenden Tier von einem Tierarzt verschrieben worden sind.
Lebensmittel
Bei Einreise aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat dürfen Lebensmittel für den Eigenbedarf uneingeschränkt eingeführt werden. Die Mengengrenze für Fisch ist auf maximal 15 Kilo beschränkt.
Waffen
Die Einfuhr von Waffen (auch Springmessern u. ä.) sowie Munition ist genehmigungspflichtig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des schwedischen Fremdenverkehrsamtes visitsweden.de
Haustiere
Vorschriften für die Einreise von Hunden, Katzen oder Frettchen aus EU-Ländern nach Schweden:
- ID-Kennzeichnung mit Mikrochip: Hunde und Katzen, die innerhalb der EU reisen, sind mit einem Mikrochip zu versehen, durch den ihre Identität festgestellt werden kann. Ein Tier, das vor dem 03.07.2011 mit einer lesbaren Tätowierung versehen worden ist und welches einen Heimtierpass besitzt, aus dem das Datum der Tätowierung hervorgeht, braucht nicht nachträglich mit einem Mikrochip gekennzeichnet zu werden.
- Impfung gegen Tollwut: Hunde und Katzen sind gegen Tollwut zu impfen. Nach der Grundimpfung im Alter von mindestens 3 Monaten müssen 21 Tage vergehen, bevor Sie mit dem Tier nach Schweden einreisen können. Die Impfung muss mit einem genehmigten Impfstoff durchgeführt werden. Der Tollwut-Antikörpernachweis ist nicht mehr notwendig.
- Pass: Es muss ein EU-Heimtierpass mitgeführt werden, in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen und erfolgten Behandlungen einträgt und dokumentiert.
- Zoll: Die Einfuhr von Hunden und Katzen ist beim schwedischen Zoll anzumelden. Bitte nutzen Sie den roten Ausgang/die rote Spur. Es dürfen maximal 5 Hunde oder Katzen aus EU-Ländern eingeführt werden.
Alternativ besteht die Möglichkeit, Ihr Haustier bereits im Voraus beim schwedischen Zoll online über diesen Link anzumelden: privattjanster-djuranmalan.tullverket.se. Sie erhalten dann eine Registrierungsnummer, die Sie auf Nachfrage bei der Einreise vorzeigen müssen. Wenn Sie Ihr Tier bereits im Vorfeld registriert haben, können Sie bei der Einreise den grünen Ausgang/die grüne Spur benutzen. - Entwurmung: Die Forderung nach einer Entwurmung des Tieres entfällt. Sollten Sie jedoch nach Norwegen weiterreisen, so ist eine Entwurmung wie unten beschrieben notwendig.
- Einreise mit Haustieren über/nach Norwegen: Sind Sie mit Ihrem Haustier gemäß den geltenden Einfuhrbestimmungen nach Schweden eingereist, können Sie die schwedisch-norwegische Grenze frei passieren.
Jedoch ist es in diesem Fall erforderlich, dass Hunde gegen Bandwurmbefall mit einem anerkannten Präparat, zum Beispiel mit Praziquantel oder Epsiprantel, behandelt werden müssen. Die Behandlung muss innerhalb von 1 bis 5 Tagen vor der Einreise nach Norwegen und in dem Land, aus dem das Tier einreist, erfolgen. Die Behandlung muss im Pass durch ein Veterinärattest tierärztlich bescheinigt werden. Katzen benötigen keine Bandwurmkur. Informationen dazu finden Sie in englischer Sprache auf der Homepage der norwegischen Behörde Mattilsynet: www.mattilsynet.no
Bitte erkundigen Sie sich auch bei Ihrem Tierarzt.
Zahlungsmittel
Die schwedische Währung besteht aus Kronen (SEK) zu 100 Öre. Obwohl Schweden Mitglied der EU ist, hat das Land nicht den Euro eingeführt.
Am 01.10.2015 führte Schweden neue Banknoten ein, die alten Banknoten im Wert von 20 SEK, 50 SEK und 1000 SEK sind seit dem 30.06.2016 nicht mehr gültig. Zudem wurden am 01.10.2016 neue Banknoten im Wert von 100 SEK und 500 SEK sowie neue Münzen im Wert von 1, 2, und 5 SEK eingeführt. Die alten Banknoten und Münzen sind seit dem 30.06.2017 ungültig.
In Schweden ist das bargeldlose Zahlen selbst kleinerer Beträge sehr verbreitet. Am geläufigsten sind Mastercard und Visacard. Zum Teil wird die Geheimnummer der Kreditkarte benötigt. Oftmals können Sie auch mit der EC-Karte oder Debitkarte + PIN oder Unterschrift bezahlen.
Autofahren in Schweden
Anschnallpflicht
In Schweden gilt auf Vorder- und Rücksitzen Anschnallpflicht. Der Gebrauch spezieller Kindersitze für Kinder bis 135 cm Körpergröße ist Pflicht.
Fahren mit Licht
Auf allen Straßen muss ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Geschwindigkeitsbegrenzung
Es gelten folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- 90 - 120 km/h auf Autobahnen/Schnellstraßen
- 60 - 100 km/h auf kleineren Straßen
- 30 - 50 km/h in geschlossenen Ortschaften
Gespanne dürfen auch außerhalb geschlossener Ortschaften nie schneller als 80 km/h fahren.
Geschwindigkeitsbegrenzungen sind genau einzuhalten; bei Überschreitungen gibt es keine Toleranzgrenzen, aber hohe Strafen.
Promillegrenze
Die schwedischen Alkoholbestimmungen sind streng, Alkohol am Steuer sollte komplett vermieden werden. Die Promillegrenze liegt bei 0,2 Promille. Alkoholkontrollen sind auch bei Eintreffen der Fähren üblich.
Bußgelder
Bei geringeren Verstößen kann die Polizei die Bezahlung des Bußgeldes vor Ort verlangen. Besonders Geschwindigkeits- und Alkoholdelikte können mit hoher Geldbuße, Haftstrafe und Führerscheinentzug geahndet werden. Der Führerschein erhält dann den Vermerk "Nicht gültig in Schweden."
Mobiltelefone
Beim Autofahren darf das Mobiltelefon nur mit einer Freisprechanlage genutzt werden.
Reifen
Vom 1. Dezember bis 31. März sind Winterreifen (M+S-Kennzeichnung, Profiltiefe mind. 3 mm) für Kfz bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht Pflicht. Bei Gespannen muss auch der Anhänger mit Winterreifen ausgerüstet sein.
Schneeketten:
Die Mitnahme von Schneeketten wird dringend empfohlen, da es auch zu Beginn und am Ende der Skisaison in den Skigebieten durchaus noch zu Neuschnee und sehr winterlichen Verhältnissen kommen kann. Speziell die letzten Kilometer zu vielen Unterkünften mit teilweise schmalen Straßen und steilen Anstiegen können dann ohne Schneeketten zum Problem werden.
Schneeketten-Spray:
Dieses Reifenhaftspray dient als Anfahrhilfe bei winterlichen Straßenverhältnissen. Es ist jedoch nur eine kurzfristige Lösung bei glatten Straßen und stellt keinen Ersatz für den Einsatzbereich von Schneeketten dar.
Tankstellen
Fast alle Tankstellen haben Selbstbedienung und sind 7 Tage die Woche geöffnet, einige sogar rund um die Uhr. An den meisten Tankstellen kann mit den gängigen Kreditkarten oder mit der EC/Debit-Karte (meist mit Geheimnummer) bezahlt werden. Visa- und Mastercard sind hier am häufigsten vertreten.
Diesel
Bitte beachten Sie, dass in Deutschland getankter Diesel nur bis zu einer Temperatur von ca. -18°C flüssig bleibt, ab ca. -19°C flockt der Diesel – mit der Folge, dass Ihr Auto nicht mehr fährt und eine kostenintensive Reparatur unumgänglich ist.
Erkundigen Sie sich bitte vor Ihrer Reise bei Ihrer Autowerkstatt oder tanken Sie in Schweden.
E-Ladestationen
In Schweden findet man ca. 600 E-Tankstellen. Diese befinden sich hauptsächlich entlang der Hauptverkehrsachsen in den südlicheren Landesteilen und rund um größere Städte. Weniger dicht ist das Netz im Nordwesten des Landes. Das Netz wird derzeit weiter ausgebaut.
Autogas/LPG
Es gibt in Schweden ca. 50 LPG-Betankungsanlagen, die über das ganze Land verteilt sind. In Schweden ist der Dish-Adapter verbreitet.
Versicherung
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK (Internationale Versicherungskarte, ehem. Grüne Karte) empfohlen, da somit die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Benötigte Dokumente
Um in Schweden ein Auto führen zu dürfen, benötigen Sie einen gültigen Führerschein, der in dem Land, in dem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben, ausgestellt worden sein muss. Sie müssen den Führerschein seit mindestens einem Jahr besitzen. Zudem sollten Sie den Fahrzeugschein mit sich führen.
Pannen und Pannenhilfe
Bitte führen Sie ein rotes Warndreieck und eine gelbe Warnweste mit sich.
Wenn Sie Hilfe bei der Bergung oder technische Hilfe benötigen, können Sie sich innerhalb Schwedens an folgende Nummer wenden:
- Assistancekåren: Tel. +46-20-912 912 (24 Stunden täglich)
- Falck: Tel.: +46-8-73 14 070
- ADAC: Tel. 089-22 22 22
Notruf: Polizei / Feuerwehr / Krankenwagen: 112
Telefonieren im Ausland
Seit dem 15. Juni 2017 gibt es grundsätzlich keine Roaming-Gebühren mehr. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, so dass Sie evtl. nicht Ihr volles Datenvolumen zur Verfügung haben.
Die EU-Roaming-Verordnung gilt ausschließlich für die Mobilfunknutzung und Datenverbindungen an Land. Wer auf der Fährüberfahrt telefonieren oder surfen will, muss weiterhin mit hohen Kosten rechnen, da das Handy auf ein satellitengestütztes Netz zugreift, wenn es zu weit von Funkmasten entfernt ist.
Unterkunft
Extras
Vorab gebuchte und bezahlte Extras (z.B. Bettwäschesets, Kinderbett, und -stuhl) liegen üblicherweise für Sie in der Unterkunft bereit. Vor Ort gebuchte Extras müssen direkt im Zielgebiet bezahlt werden.
Bettwäsche und Handtücher
Soweit nicht anders gebucht oder in der Beschreibung der Unterkunft vermerkt, sind Bettwäsche sowie Hand- und Geschirrtücher grundsätzlich selbst mitzubringen.
Endreinigung
Ob die Endreinigung bei Abreise inkludiert ist, entnehmen Sie bitte Ihrer Buchungsbestätigung.
Sie können die Endreinigung ggf. auch vor Ort nachbuchen und direkt bezahlen.
Anreise
Bitte prüfen Sie sofort nach Bezug Ihrer Unterkunft, ob alles in Ordnung ist. Bei Beanstandungen wenden Sie sich bitte an die Rezeption, so dass schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden kann. Beschwerden nach Beendigung der Reise können nur bedingt berücksichtigt werden.
Sollten wider Erwarten Probleme auftreten, die nicht direkt mit unseren Vertragspartnern im Zielgebiet gelöst werden können, sind wir wie folgt für Sie erreichbar:
Zu den gewohnten Bürozeiten:
+49-431-259 70 30 (Mo – Fr: 09.30 – 18.00 Uhr
In dringenden Notfällen:
+49-431-320 96 88 44 (Sa + So: 10.00 – 18.00 Uhr
Wichtige Adressen:
Schwedische Botschaft
Rauchstraße 1
10787 Berlin
Tel.: 030-505060
ambassaden.berlin@gov.se
www.swedenabroad.se
Visit Sweden
Große Bäckerstraße 10
20095 Hamburg
Tel.: 040-32551310
info@visitsweden.com
www.visitsweden.de
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen. Stand Oktober 2024