Länderinformationen Schweden: Sicher und bestens vorbereitet in den Winterurlaub
Schweden verzaubert mit weitläufigen Winterlandschaften, exzellenten Skigebieten wie Sälen oder Idre Fjäll und gemütlichen Unterkünften. Um Ihre Anreise und Ihren Winterurlaub rundum entspannt zu gestalten, haben wir alle wichtigen Bestimmungen zu Einreise, Zoll, Haustiermitnahme, Verkehrsregeln sowie Mautgebühren übersichtlich für Sie aufbereitet.
AUF EINEN BLICK: SCHWEDEN REISE-FACTS
- Reisedokumente: Gültiger Personalausweis oder Reisepass (auch für Kinder) erforderlich; visumfreier EU-Aufenthalt
- Währung & Bezahlen: Schwedische Krone (SEK); fast vollständig bargeldloses Bezahlen mit Kredit- und Debitkarten (4-stellige PIN erforderlich)
- Maut & City-Maut: Keine generelle Autobahnvignette; automatische Erfassung in Göteborg/Stockholm sowie Brücken via EPASS24
- Winterverkehr: Gesetzliche Winterreifenpflicht (1. Dez. – 31. März, mind. 3 mm Profil), strenge 0,2-Promille-Grenze, ganzjährige Lichtpflicht
- Haustiere (Hunde/Katzen): Vorab-Onlineanmeldung beim schwedischen Zoll (Tullverket), Mikrochip, Tollwutimpfung und EU-Heimtierpass
Einreisebestimmungen & Reisedokumente
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Schweden einen gültigen Personalausweis, einen vorläufigen Personalausweis oder einen Reisepass.
- Kinder von 0 bis 12 Jahren: Jedes Kind benötigt ein eigenes Reisedokument mit Lichtbild. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum eingetragenen Gültigkeitsdatum.
Mitnahme von Minderjährigen ohne Erziehungsberechtigte:
Falls Kinder mitreisen, für die Sie nicht personensorgeberechtigt sind, müssen folgende Unterlagen zwingend mitgeführt werden:
- Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass des Kindes
- Schriftliche Vollmacht für die Erteilung eines Erziehungsauftrags für die Reisedauer (Personensorgevollmacht)
- Ausweiskopie der/des Personensorgeberechtigten inklusive Kontaktdaten
Bundespolizei bei Passverlust:
Sollten Sie kurz vor Abreise feststellen, dass Ihr Ausweis abgelaufen oder nicht auffindbar ist, wenden Sie sich bitte an eine Dienststelle der Bundespolizei. In Kiel befinden sich diese direkt im Kieler Hauptbahnhof (Sophienblatt 27, Tel.: +49 431 661890) sowie am Ostseekai (Tel.: +49 431 983820).
Zollbestimmungen für Schweden
Da Schweden Mitglied der Europäischen Union ist, gelten die Bestimmungen des EU-Binnenmarktes für den privaten Reiseverkehr:
- Alkohol & Tabak: Reisende aus EU-Ländern dürfen Alkohol und Tabakwaren abgabenfrei einführen, sofern diese ausschließlich für den persönlichen Eigenbedarf bestimmt sind. Das Mindestalter beträgt 20 Jahre für Alkohol und 18 Jahre für Tabak.
- Medikamente: Arzneimittel für den persönlichen medizinischen Bedarf dürfen ohne Sondergenehmigung mitgeführt werden (dies gilt auch für vom Tierarzt verschriebene Medikamente für mitreisende Haustiere).
- Lebensmittel: Lebensmittel für den Eigenbedarf dürfen uneingeschränkt aus EU-Staaten eingeführt werden. Für Fisch gilt eine Höchstgrenze von maximal 15 kg.
- Waffen & Munition: Die Einfuhr von Waffen, Messern (z. B. Springmesser) und Munition ist streng genehmigungspflichtig.
Einreise mit Haustieren (Hunde & Katzen)
Für die Mitnahme von Hunden, Katzen oder Frettchen aus EU-Ländern nach Schweden gelten folgende Vorschriften:
- Mikrochip-Kennzeichnung: Tiere müssen mit einem ISO-Mikrochip gekennzeichnet sein (Tätowierungen nur gültig, wenn vor dem 03.07.2011 vorgenommen und im Pass dokumentiert).
- Gültige Tollwutimpfung: Das Tier muss frühestens im Alter von 3 Monaten gegen Tollwut geimpft worden sein. Die Einreise darf frühestens 21 Tage nach Abschluss der Erstimpfung erfolgen.
- EU-Heimtierausweis: Ein vollständig ausgefüllter blauer EU-Heimtierpass ist mitzuführen.
- Zollanmeldung (Tullverket): Die Einfuhr muss beim schwedischen Zoll angemeldet werden. Sie können Ihr Tier bequem vorab online registrieren: Tullverket Online-Zollanmeldung. Mit der Registrierungsnummer können Sie bei der Einreise die grüne Spur nutzen. Andernfalls nutzen Sie bitte die rote Zollspur.
- Entwurmung: Für die direkte Einreise nach Schweden ist keine Entwurmung vorgeschrieben. Achtung bei Weiterreise nach Norwegen: Sollten Sie von Schweden aus nach Norwegen weiterreisen (z. B. nach Trysil), ist für Hunde eine tierärztlich bescheinigte Bandwurmbehandlung 24 bis 120 Stunden vor Grenzübertritt Pflicht (mattilsynet.no).
Autofahren in Schweden: Verkehrsregeln, Maut & Wintertipps
Maut, City-Maut & Brückengebühren (EPASS24)
In Schweden gibt es keine allgemeine Autobahnvignette. Allerdings wird in Göteborg und Stockholm eine tageszeitabhängige City-Maut (Trängselskatt) erhoben, ebenso Brückenmaut an den Brücken in Motala und Sundsvall.
Die Erfassung erfolgt vollautomatisch über Kameras. Die Rechnung wird Fahrzeughaltern mit ausländischem Kennzeichen per Post über EPASS24 zugestellt. Zur bequemen Verwaltung und automatischen Kreditkartenabrechnung können Sie vorab ein kostenloses Nutzerkonto anlegen: epass24.com.
Winterausrüstung, Reifen & Schneeketten
Vom 1. Dezember bis 31. März gilt bei winterlichen Straßenverhältnissen gesetzliche Winterreifenpflicht für alle PKW bis 3,5 t. Die Reifen müssen mindestens 3 mm Profiltiefe aufweisen und mit dem 3PMSF-Symbol (Alpine-Symbol / Schneeflocke) gekennzeichnet sein. Bei Gespannen muss auch der Anhänger mit Winterreifen ausgerüstet sein.
Schneeketten: Das Mitführen von Schneeketten wird dringend empfohlen. Speziell auf den letzten Steigungsstrecken zu Hütten und Unterkünften in Skigebieten wie Sälen oder Idre Fjäll können Schneeketten bei frischem Neuschnee unverzichtbar sein. Haftsprays sind lediglich eine Not-Anfahrhilfe und kein Kettenersatz.
Wildwechsel (Elche & Rentiere) & Gesetzliche Meldepflicht (112)
Auf Überlandstraßen und in den Waldgebieten Schwedens besteht zu jeder Jahreszeit erhebliche Wildwechselgefahr. Insbesondere in der Dämmerung und nachts kreuzen Elche, Rentiere und Rehe häufig unvermittelt die Fahrbahn.
Gesetzliche Pflicht bei Wildunfällen: Ein Zusammenstoß mit Großwild (Elch, Rentier, Hirsch, Wildschwein etc.) muss in Schweden zwingend und unverzüglich über den Notruf 112 gemeldet werden. Markieren Sie die Unfallstelle am Straßenrand, damit die herbeigerufenen Jäger (Eftersöksjägare) das verletzte Tier nachsuchen können. Ein Unterlassen der Meldung gilt als Straftat.
Frostschutz, Kältefestigkeit & Tanken
- Scheibenwaschanlagen-Frostschutz (-25 °C bis -30 °C): Normaler deutscher Frostschutz (bis -10 °C) friert bei Überland- und Autobahnfahrten im Fahrtwind blitzschnell ein. Füllen Sie vor Reiseantritt oder an der ersten schwedischen Tankstelle hochkonzentrierten Frostschutz ein.
- Diesel-Kältegrenze: In Deutschland getankter Winterdiesel bleibt bis ca. -18 °C flüssig und kann im schwedischen Winter versulzen. Schwedischer Polardiesel an den Stationen vor Ort ist bis zu ca. -32 °C kältefest. Tanken Sie daher rechtzeitig in Schweden nach.
- E-Ladestationen & LPG: Entlang der Hauptrouten und in Wintersportorten gibt es ein gut ausgebautes Ladenetz. Autogas (LPG) ist an etwa 50 Stationen erhältlich (Dish-Adapter gebräuchlich).
Geschwindigkeit, Licht & Promillegrenze
- Geschwindigkeitsbegrenzungen: Autobahnen/Schnellstraßen 90–120 km/h, Landstraßen 60–100 km/h, innerorts 30–50 km/h. PKW mit Gespann dürfen maximal 80 km/h fahren. Geschwindigkeitsverstöße werden mit sehr hohen Bußgeldern geahndet.
- Strikte 0,2-Promille-Grenze: Am Steuer gilt absoluter Alkoholverzicht. Alkoholkontrollen finden regelmäßig auch direkt bei der Ausschiffung von Fährschiffen statt.
- Licht- & Anschnallpflicht: Ganzjährig muss auf allen Straßen mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht gefahren werden. Kindersitze sind bis 135 cm Körpergröße Pflicht.
Währung, Bezahlen & Alkoholeinkauf
- Bargeldloses Bezahlen: Schweden ist weitgehend bargeldlos organisiert. Selbst kleinste Einkäufe, Parkgebühren und Hütteneinkäufe werden per Debit- oder Kreditkarte (Visa, Mastercard) sowie Apple/Google Pay getätigt. Halten Sie Ihre 4-stellige Karten-PIN stets bereit.
- Alkoholeinkauf (Systembolaget): In regulären Supermärkten darf lediglich Leichtbier („Folköl“) mit maximal 3,5 Vol.-% Alkohol verkauft werden. Alle Getränke mit höherem Alkoholgehalt (Wein, Starkbier, Spirituosen) sind ausschließlich in den staatlichen Monopolgeschäften Systembolaget erhältlich (Verkauf ab 20 Jahren, Mo–Fr regulär geöffnet, Sa stark verkürzte Öffnungszeiten bis ca. 14:00/15:00 Uhr, sonntags geschlossen).
Ihre Unterkunft vor Ort
- Bettwäsche & Handtücher: Soweit nicht ausdrücklich in Ihrer Buchung inkludiert, sind Bettwäsche sowie Hand- und Geschirrtücher grundsätzlich selbst mitzubringen oder vorab als Extra zubuchbar.
- Endreinigung: Ob die Endreinigung enthalten ist, entnehmen Sie bitte Ihren Reiseunterlagen. Bei Selbstreinigung ist die Unterkunft gemäß der Reinigungsanleitung des Anbieters sauber zu hinterlassen.
- Anreisekontrolle: Bitte überprüfen Sie Ihre Unterkunft sofort nach Bezug. Sollten Beanstandungen vorliegen, wenden Sie sich bitte direkt an die Rezeption vor Ort, damit umgehend Abhilfe geschaffen werden kann.
Fährverbindungen nach Schweden entdecken
Reisen Sie entspannt über Nacht direkt von Kiel nach Göteborg – ideal für Ihre Weiterfahrt in die schwedischen und ostnorwegischen Skigebiete:

NOTRUF & PANNENHILFE
Allgemeiner Notruf (Polizei/Rettung): 112
Assistancekåren (24h Pannenhilfe):
Tel.: +46 20 912 912
Falck Pannendienst:
Tel.: +46 8 73 14 070
ADAC Auslandsnotruf:
Tel.: +49 89 22 22 22
KONTAKT & BOTSCHAFT
Ski und Mehr Service-Büro:
Mo – Fr: 09:30 – 18:00 Uhr
Tel.: +49 431 259 70 30
Wochenend-Notruf (für Reisegäste):
Sa + So: 10:00 – 18:00 Uhr
Tel.: +49 431 320 96 88 44
Schwedische Botschaft:
Rauchstraße 1, 10787 Berlin
Tel.: +49 30 505060
Web: swedenabroad.se
Visit Sweden:
Web: visitsweden.de
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