Der Reiseveranstalter für Skireisen nach Norwegen und Schweden

zu Fjell und Fjord

Nützliche Informationen über Schweden

Reisedokumente

  • Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass, Personalausweis, vorläufigem Reisepass oder vorläufigem Personalausweis nach Schweden einreisen. Für Kinder bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr ist die Einreise mit Kinderausweis, Kinderreisepass oder mit Eintragung in den Reisepass eines Elternteils möglich.
  • Alle Einreisedokumente müssen bei Einreise und für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Das Reisedokument für Ausländer mit gültiger deutscher Aufenthaltserlaubnis wird anerkannt.
  • Für alleine oder in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reisende Minderjährige gibt es keine besonderen Vorschriften.

Weiter gehende Informationen zu den Einreisebedingungen erteilen die Schwedischen Botschaften und Konsulate.

Zoll
Für Reisende aus EU-Ländern sind im Zuge der Angleichung an die EU seit dem 01.01.2004 die Einfuhrbeschränkungen für die private Einfuhr von Waren nach Schweden aufgehoben worden. Es gelten nun die EU-Richtlinien zum Warentransport (5 l Spirituosen mit über 22 % Alkoholgehalt und 6 l Starkwein (über 15 %) und 52 l Wein und 64 l Bier. Personen unter 20 Jahren ist die Einfuhr von Spirituosen mit über 22 % nicht gestattet. Tabakwaren: 400 Zigaretten oder 200 Zigarillos oder 100 Zigarren oder 550 g Tabak).

CB-Funkgeräte, für die eine CEPTGenehmigung vorliegt, dürfen uneingeschränkt eingeführt werden. Für andere Geräte ist eine Einfuhrgenehmigung einzuholen. Die Einfuhr von Waffen (auch Springmessern u.ä.) und Munition ist in jedem Fall genehmigungspflichtig.
Für die Einfuhr von Haustieren gelten gesonderte Bedingungen.

Tullverket
Box 12854
S-112 98 Stockholm
T. +46-771-520 520
F. +46-8-20 80 12
info@tullverket.se

Einreisebestimmungen für Tiere / Hunde, Katzen und Frettchen ab 03.07.2004
Im Zuge der ab Juli geltenden neuen EU-Grenzverkehrregelung für Hunde, Katzen und Frettchen, hat Schweden seine Vorschriften für die Einfuhr von Hunden und Katzen in ein und aus einem EU-Land geändert.
Ab 03.07.2004 gelten die folgenden Bedingungen:

  • ID-Kennzeichnung mit Mikrochip oder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung
  • Impfung gegen Tollwut entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit einem Präparat, das von der WHO zugelassen ist (diese Impfung ist bei der Direkteinfuhr aus Großbritannien und Irland nicht erforderlich)
  • Antikörpertest, der mindestens 0,5 IE/ml Anti-Tollwut-Körper ausweist. Dieser Test muss frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung erfolgen, d.h. mit den gleichen Fristen wie heute (der Antikörpertest ist bei der Direkteinfuhr aus Großbritannien und Irland nicht erforderlich)
  • Entwurmung auf Zwergbandwurm (Echinococcus spp), ausgeführt durch einen Tierarzt mit einem Praziquantel-haltigem Wirkstoff innerhalb von 10 Tagen vor der Einfuhr.
  • Pendler zwischen Schweden und Dänemark können auch weiterhin das 4-Wochen-Attest nutzen.
  • Ab 03.07.2004 sind Reisende mit Hunden, Katzen oder Frettchen verpflichtet, bei Grenzüberschreitungen innerhalb der EU einen Impf¬pass gemäß Entscheidung 2003/803/EG der Kommission vom 26. November 2003 (ABl. EU vom 27.11 2003 Nr. L 312 S. 1) bei sich zu führen.
  • Im Impfpass enthalten sein müssen u.a. Angaben über den Eigentümer, ein Foto des Tieres sowie Name, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum und Angaben zu Farbe und Typ des Fells. Außerdem müssen Tiere zur Identifizierung einen Mikrochip oder eine Tätowierung tragen.

Devisen
Die schwedische Währung besteht aus Kronen (SEK) zu 100 Öre. Obwohl Schweden Mitglied der EU ist, hat das Land nicht den EURO eingeführt.
Der Gebrauch von Kreditkarten ist in Schweden sehr verbreitet, und sie werden so gut wie überall akzeptiert. Eurocard, Visa, American Express und Diners Club mit Geheimnummer sind am gebräuchlichsten. Jedoch akzeptieren nicht alle Tankstellen und Supermärkte Kreditkarten; haben Sie also stets eine ausreichende Menge Bargeld dabei.
Mit der EC-Karte und Geheimnummer bekommt man an einigen Automaten Geld.
Euroschecks und Postsparbücher werden nicht mehr akzeptiert.
Wechselkurs im Oktober 2009: € 1,00 = ca. SEK 10,00

Anschnallpflicht
In Schweden gilt auf Vorder- und Rücksitzen (sofern hier Gurte vorhanden sind) Anschnallpflicht. Auch der Gebrauch spezieller Kindersitze für Kinder bis zum 7. Lebensjahr ist Pflicht.

Fahren mit Licht
In Schweden muss immer mit Abblendlicht gefahren werden.
Dies gilt für alle Fahrzeuge inkl. Motorräder und Mopeds.

Geschwindigkeitsbegrenzung
Generell beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf schwedischen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h. Lediglich auf einigen ausgeschilderten Schnellstraßen darf man 90 km/h fahren (für Busse, Campingmobile und Autos mit gebremstem Anhänger sind hier nur 80 km/h erlaubt). Gespanne mit ungebremstem Anhänger (mit einem Gewicht über 300 kg) dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt Tempo 50, in Wohngebieten meist Tempo 30. Achten Sie hier besonders auf Bremsschwellen - sie sind immer gekennzeichnet.
Geschwindigkeitsbegrenzungen sind genau einzuhalten; bei Überschreitungen gibt es keine Toleranzgrenzen, aber hohe Strafen. Zum 1. Oktober 2006 wurden die Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen verdoppelt. Schon bei relativ geringen Übertretungen muss daher mit empfindlichen Strafen gerechnet werden. Je nach vorgeschriebener Höchstgeschwindigkeit bewegen sich die Sätze zwischen 1500 SEK bzw. 2000 SEK für geringe Überschreitungen (1-10 km/h) und 4000 SEK für schwerere Verstöße (30-40 km/h). Auch Verstöße gegen die Gurt- bzw. Helmpflicht werden mit Bußgeldern zwischen 1500 SEK (Erwachsene) und 2500 SEK (Kinder) belegt.

Promillegrenze
Alkoholgrenze im Straßenverkehr: 0,2 Promille. Es drohen hohe Strafen bei Verstoß (auch Haftstrafen). Alkoholkontrollen sind auch bei Eintreffen der Fähren üblich.

Wichtige Adressen

Schwedische Botschaft
Rauchstraße 1
10787 Berlin
Tel.: 030-50 50 60
Fax: 030-50 50 67 89
E-Mail: ambassaden.berlin@foreign.ministry.se
Visit Sweden
Michaelisstraße 22
20459 Hamburg
Tel.: 040-3255 13 55
Fax: 040-3255 13 33
E-Mail: info@visitsweden.com

Stena Line, Schwedenkai, 24103 Kiel
Anreise
Folgen Sie der A215 bis zum Ende. An der großen Ampelkreuzung fahren Sie geradeaus den Schützenwall entlang. Nach ca. 900 m biegen Sie an der Kreuzung Exerzierplatz rechts ab. Wenn Sie die Straße Exerzierplatz/Ziegelteich immer geradeaus fahren, kommen Sie nach der Ampelkreuzung geradeaus direkt auf das Stena Line Gelände zu.

Einschiffung Stena Line

  • KIEL - GÖTEBORG - KIEL: Fahrgäste mit und ohne Fahrzeug 60 Minuten vor Abfahrt.
  • FREDERIKSHAVN - OSLO - FREDERIKSHAVN: Fahrgäste mit und ohne Fahrzeug 60 Minuten vor Abfahrt.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Stand Oktober 2009