Nützliche Informationen über Schweden
Reisedokumente
- Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass, Personalausweis, vorläufigem Reisepass oder vorläufigem Personalausweis nach Schweden einreisen. Für Kinder bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr ist die Einreise mit Kinderausweis, Kinderreisepass oder mit Eintragung in den Reisepass eines Elternteils möglich.
- Alle Einreisedokumente müssen bei Einreise und für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Das Reisedokument für Ausländer mit gültiger deutscher Aufenthaltserlaubnis wird anerkannt.
- Für alleine oder in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reisende Minderjährige gibt es keine besonderen Vorschriften.
Weiter gehende Informationen zu den Einreisebedingungen erteilen die Schwedischen Botschaften und Konsulate.
Zoll
Für Reisende aus EU-Ländern sind im Zuge der Angleichung an die EU seit dem 01.01.2004 die Einfuhrbeschränkungen für die private Einfuhr von Waren nach Schweden aufgehoben worden.
Einfuhr von Alkohol und Tabak für den privaten Gebrauch:
Alkohol und Tabak darf zollfrei nach Schweden eingeführt werden, solange die Menge nicht auf eine gewerbliche Nutzung schließen lässt und ausschließlich für den Eigenbedarf bestimmt ist.
Das Mindestalter für die Einfuhr von Alkohol beträgt 20 Jahre, das Mindestalter für die Einfuhr von Tabak beträgt 18 Jahre.
CB-Funkgeräte, für die eine CEPTGenehmigung vorliegt, dürfen uneingeschränkt eingeführt werden. Für andere Geräte ist eine Einfuhrgenehmigung einzuholen. Die Einfuhr von Waffen (auch Springmesser u. ä.) und Munition ist in jedem Fall genehmigungspflichtig.
Tullverket
Box 12854
S-112 98 Stockholm
T. +46-771-520 520
F. +46-8-20 80 12
tullverket@tullverket.se
Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen
In den vergangenen Jahren sind die Bestimmungen zur Haustiereinfuhr immer weiter vereinfacht worden. Wenn Sie einen Hund oder eine Katze von einem EU-Land nach Schweden mitnehmen wollen, benötigen Sie keine schriftliche Genehmigung mehr. Ein Gesundheitsattest ist ebenso wenig vorgeschrieben wie Impfungen gegen Leptospirose und Hundestaupe – auch wenn beide Impfungen weiter empfohlen werden.
Es gelten folgende Bestimmungen:
- ID-Kennzeichnung mit Mikrochip oder eine deutlich erkennbare Tätowierung. Seit dem 3. Juli 2011 ist nur noch die Kennzeichnung mit einem Mikrochip zulässig. Bei Tieren mit deutlich lesbarer Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde und deren Datum im Heimtierpass eingetragen ist, ist keine neue Kennzeichnung erforderlich.
- Impfung gegen Tollwut entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit einem zugelassenen Impfpräparat.
- Antikörpertest, der frühestens 120 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung, jedoch innerhalb der Gültigkeitszeit des Impfpräparates, erfolgen muss. Wenn gemäß den Empfehlungen des Herstellers des Impfpräparates regelmäßig eine Auffrischimpfung durchgeführt wird, ist kein erneuter Antikörpertest notwendig.
- Entwurmung auf Zwergbandwurm (Echinococcus spp), ausgeführt durch einen Tierarzt frühestens10 Tage vor der Einfuhr.
- Dokumentation in Form eines Heimtierpasses, in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen notiert.
- Sie müssen Ihr Tier und die Papiere bei der Einreise dem Zoll unaufgefordert vorzeigen (Deklaration).
Ergänzungen und weitere Informationen über die aktuellen Regeln werden kontinuierlich auf der Website des Schwedischen Zentralamts für Landwirtschaft veröffentlicht.
Sollten Sie Fragen zu den aufgeführten Bestimmungen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft in Jönköping oder Ihren Tierarzt.
Servicetelefon für Hunde- und Katzenanfragen:
Tel.: 0046-771-223 223
Telefonzeiten:
Montag - Freitag 08.00-12.00, 13.00-16.30 Uhr
E-Mail: hundochkatt@sjv.se
Devisen
Die schwedische Währung besteht aus Kronen (SEK) zu 100 Öre. Obwohl Schweden Mitglied der EU ist, hat das Land nicht den Euro eingeführt.
Der Gebrauch von Kreditkarten ist in Schweden sehr verbreitet, und sie werden so gut wie überall akzeptiert. Eurocard, Visa, American Express und Diners Club mit Geheimnummer sind am gebräuchlichsten. Jedoch akzeptieren nicht alle Tankstellen und Supermärkte Kreditkarten; haben Sie also stets eine ausreichende Menge Bargeld dabei.
Mit der EC-Karte und Geheimnummer bekommt man an einigen Automaten Geld. Die Bank berechnet üblicherweise eine Pauschalgebühr.
Euroschecks und Postsparbücher werden nicht mehr akzeptiert.
Beim Abheben von Bargeld mit der Kreditkarte fallen oft recht hohe Gebühren an.
Wechselkurs im Oktober 2011: € 1,00 = ca. SEK 8,80
Anschnallpflicht
In Schweden gilt auf Vorder- und Rücksitzen Anschnallpflicht. Auch der Gebrauch spezieller Kindersitze für Kinder bis zum 7. Lebensjahr ist Pflicht.
Fahren mit Licht
In Schweden muss immer mit Abblendlicht gefahren werden.
Dies gilt für alle Fahrzeuge inkl. Motorräder und Mopeds.
Geschwindigkeitsbegrenzung
Es gelten folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen: 110 - 120 km/h auf Autobahnen/Schnellstraßen, 70 - 90 km/h auf kleineren Straßen und 50 km/h in Ortschaften, in Wohngebieten meist Tempo 30. Achten Sie hier besonders auf Bremsschwellen - sie sind immer gekennzeichnet.
Geschwindigkeitsbegrenzungen sind genau einzuhalten; bei Überschreitungen gibt es keine Toleranzgrenzen, aber hohe Strafen.
Promillegrenze
Alkoholgrenze im Straßenverkehr: 0,2 Promille. Es drohen hohe Strafen bei Verstoß (auch Haftstrafen). Alkoholkontrollen sind auch bei Eintreffen der Fähren üblich.
Benzinpreise
Die Benzinpreise liegen im März 2011 im Landeschnitt bei 14,06 SEK (ca. 1,56 Euro) für Normalbenzin (95 Oktan). Diesel kostet durchschnittlich 13,03 SEK (ca. 1,45 Euro).
Fast alle Tankstellen haben Selbstbedienung, sind 7 Tage die Woche geöffent, einige sogar rund um die Uhr. An den meisten Tankstellen kann mit den gängigen Kreditkarten (evtl. mit Geheimnummer) bezahlt werden.
Wichtige Adressen
Schwedische Botschaft
Rauchstraße 1
10787 Berlin
Tel.: 030-50 50 60
Fax: 030-50 50 67 89
e-Mail: ambassaden.berlin@foreign.ministry.se
Visit Sweden
Allgemeine Informationen über Schweden unter:
Tel.: 069-22 22 34 96
germany@visitsweden.com
Stena Line
Schwedenkai 1 (alternativ Bollhörnkai), 24103 Kiel
Tel.: 01805 / 916666 (14ct./Min.)
aus dem Ausland: +49 431 9099
Anreise:
Folgen Sie der A215 bis zum Ende. An der großen Ampelkreuzung fahren Sie geradeaus den Schützenwall entlang. Nach ca. 900 m biegen Sie an der Kreuzung Exerzierplatz rechts ab. Wenn Sie die Straße Exerzierplatz/Ziegelteich immer geradeaus fahren, kommen Sie nach der Ampelkreuzung geradeaus direkt auf das Stena Line Gelände zu.
Einschiffung Stena Line
KIEL - GÖTEBORG - KIEL:
Fahrgäste mit und ohne Fahrzeug 60 Minuten vor Abfahrt.
FREDERIKSHAVN - OSLO - FREDERIKSHAVN:
Fahrgäste mit und ohne Fahrzeug 60 Minuten vor Abfahrt.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen. Stand Oktober 2011