Der Reiseveranstalter für Skireisen nach Norwegen und Schweden

zu Fjell und Fjord

Nützliche Informationen über Norwegen

Einreisebestimmung
Deutsche Staatsangehörige dürfen sich bis zu drei Monaten in Norwegen aufhalten und benötigen zum Aufenthalt einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.
Minderjährige benötigen einen gültigen Kinderausweis (ab 10 Jahre mit Lichtbild), Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr genügt auch die bis zum 01.11.2007 vorgenommene Eintragung in den Reisepass eines Elternteils.

Viele norwegische Behörden und z.B. Banken erkennen den Personalausweis nicht an. Es empfiehlt sich daher für einen längeren Aufenthalt mit einem gültigen Reisepass einzureisen.

Bei Einreise mit dem Flugzeug empfiehlt sich in jedem Fall - sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern – das Mitführen eines Lichtbildausweises, da nicht alle Fluggesellschaften Ausweise ohne Lichtbild anerkennen.

Weitere Informationen:
Königliche Norwegische Botschaft
Rauchstr. 1
10787 Berlin
Tel. 030-50 50 50
www.norwegen.no
E-Mail: emb.berlin@mfa.no

Zollbestimmungen
Bei den meisten Einreisestellen gibt es einen ROTEN und einen GRÜNEN Ausgang. Wenn Sie den roten Ausgang benutzen, bedeutet dies, dass Sie Waren mit sich führen, die zoll- und steuerpflichtig sind bzw. für die eine besondere Einfuhrgenehmigung erforderlich ist. Wenn Sie den grünen Ausgang benutzen, geben Sie damit an, dass Sie nur Waren mit sich führen, die zoll- und steuerfrei eingeführt werden dürfen bzw. für die keine besondere Einfuhrgenehmigung erforderlich ist.
Im Zweifelsfall benutzen Sie den roten Ausgang und wenden sich an den Zoll.

Sie können den grünen Ausgang benutzen, wenn Sie ausschließlich zoll- und steuerfreie Waren innerhalb der festgesetzten Mengen- und Wertgrenzen mit sich führen und wenn:
die Waren für Sie selbst bzw. als privates Geschenk und weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind, Sie die Waren persönlich mit sich führen, entweder am Körper oder im Reisegepäck, so dass die Waren an der Zollgrenze zur Kontrolle vorgelegt werden können. Waren, die versandt oder aufgegeben werden, z. B. als Reisegepäck, dürfen nur dann zoll- und steuerfrei eingeführt werden, wenn Sie die entsprechenden Gepäckstücke vor der Zollkontrolle wieder in Empfang nehmen.
Wenn ein Gepäckstück z.B. wegen Fehlleitung auf einem Flughafen später eintrifft als Sie selbst, müssen Sie den roten Ausgang benutzen und beim Zoll angeben, was sich in Ihrem Handgepäck und Ihren übrigen Gepäckstücken befindet.
Bitte beachten Sie, dass Sie beim Mitführen eines Haustieres grundsätzlich den roten Ausgang benutzen und das Tier sowie die Bescheinigungen unaufgefordert dem Zoll vorführen.

Regeln zur Befreiung von Zoll und Steuern
Nach einem mindestens 24-stündigen Aufenthalt außerhalb Norwegens können Sie Waren im Gesamtwert von NOK 6000 zoll- und steuerfrei einführen.
Wenn Sie sich weniger als 24 Stunden außerhalb Norwegens aufgehalten haben, können Sie einmal im Laufe von 24 Stunden Waren im Gesamtwert von bis zu NOK 3000 zoll- und steuerfrei einführen. Alkohol und alkoholische Getränke/Produkte sowie Tabakerzeugnisse dürfen nur dann eingeführt werden, wenn Sie nachweisen können, dass diese Waren in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums erworben und beim Kauf die entsprechenden Abgaben entrichtet wurden (keine Duty-Free-Waren).
Kinder unter 12 Jahren dürfen nur Erfrischungsgetränke, Schokolade und andere Süßigkeiten zoll- und steuerfrei einführen.

Alkohol

  1. Zwei Liter Bier, ein Liter Spirituosen (bis 60 Prozent) und anderthalb Liter Wein, beziehungsweise weinhaltige Getränke (bis 22 Prozent).
    ODER
  2. Zwei Liter Bier und drei Liter Wein, beziehungsweise weinhaltige Getränke (bis 22 Prozent).
    Das bedeutet: Falls Sie keine sonstigen alkoholischen Getränke mitnehmen, können Sie fünf Liter Bier nach Norwegen einführen.

Zigaretten und Tabak
200 Zigaretten oder 200 Zigarettenpapiere und 250 Gramm Tabak. Über die zollfreie Quote hinaus dürfen bis zu 27 Liter Bier und Wein sowie bis zu vier Liter Spirituosen, 400 Zigaretten und 500 Gramm Tabak mitgeführt werden, müssen aber verzollt werden.

Bitte beachten Sie: Sie müssen mindestens 20 Jahre alt sein, um Spirituosen und mindestens 18 Jahre alt sein, um Wein, Bier, Zigaretten oder Tabak einführen zu dürfen.

Lebensmittel
Aus EWR-Staaten können bis zu zehn Kilogramm Fleisch und Fleischwaren, Fisch, Eier, Käse und andere Milchprodukte und zehn Kilogramm Obst, Beeren und Gemüse (keine Kartoffeln) eingeführt werden. Das Fleisch muss jedoch im Produktionsland gestempelt sein. Hunde- und Katzenfutter sind ebenfalls von der Einfuhr ausgeschlossen.

Ohne besondere Genehmigung ist die Einfuhr folgender Waren verboten

  • Drogen, Betäubungsmittel, Arzneimittel und Gifte
    (Erlaubt sind Medikamente in kleineren, dem persönlichen Bedarf entsprechenden Mengen.)
  • Alkohol und alkoholische Getränke mit mehr als 60 Vol.-% Alkohol
  • Waffen und Munition
  • Feuerwerkskörper
  • Kartoffeln
  • Säugetiere, Vögel und exotische Tiere
  • Pflanzen bzw. Pflanzenteile, die zum Anbau bestimmt sind

Medikamente
Medikamente dürfen nur für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden, ein Brief des Arztes sollte die Notwendigkeit bestätigen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.norwegen.no oder direkt bei der Norwegischen Zollbehörde unter www.toll.no.

Kraftstoffe
Bis zu maximal 600 Liter in den serienmäßig eingebauten Kraftstofftanks des Beförderungsmittels.
Zusätzlich dürfen pro Beförderungsmittel 10 Liter Kraftstoff in einem zugelassenen Reservekanister mitgeführt werden.

Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge, für die Kfz-Einfuhrsteuer zu entrichten ist, dürfen nicht zoll- und steuerfrei nach Norwegen eingeführt werden. Mit einem solchen Kraftfahrzeug müssen Sie an der Grenze den roten Ausgang (rote Ausfahrt) benutzen.

Andere Waren für den persönlichen Gebrauch oder Verbrauch
Ferner können Sie Gegenstände des persönlichen Bedarfs und sonstige Reiseausstattung wieder einführen, die Sie bei der Ausreise aus Norwegen mitgenommen haben, siehe Abschnitt über Ursprungsnachweise bei Ausreise.

Wertgrenzen
Falls die Wertgrenze von NOK 6000 bzw. NOK 3000 überschritten wird, können Sie wählen, für welche Waren Sie Zoll und Steuern entrichten wollen. Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware erhoben. Waren, die eine Ganzheit darstellen, können nicht aufgeteilt werden. Die einzelnen Teile können also nicht bei mehreren Reisen oder gemeinsam von mehreren Personen eingeführt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Einzelwert der Warenteile unterhalb der Wertgrenze von NOK 6000 bzw. NOK 3000 liegt. Wenn Sie den Warenwert nicht nachweisen können, z. B. durch Vorlage eines Kaufbelegs, setzt die Zollstelle den Wert nach Ermessen fest.

Die Wertgrenze von NOK 6000 bzw. NOK 3000 gilt auch für die Reparatur von Waren im Ausland einschließlich der Reparatur von Fahrzeugen. Falls die Reparaturkosten die Wertgrenze übersteigen, werden Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Reparatur erhoben.

Devisen
Die norwegische Währung besteht aus Kronen (NOK) zu 100 Øre. Norwegen ist nicht Mitglied der EU und hat auch nicht den EURO eingeführt. Die Einfuhr norwegischer wie ausländischer Geldscheine und Münzen im Wert bis NOK 25.000 ist erlaubt. Beträge darüber müssen bei der Einreise deklariert werden. Dazu muss der rote Ausgang benutzt werden.

Der Gebrauch von Kreditkarten ist in Norwegen sehr verbreitet, und sie werden so gut wie überall akzeptiert. Eurocard, Visa, American Express und Diners Club mit Geheimnummer sind am gebräuchlichsten. Jedoch akzeptieren nicht alle Tankstellen und Supermärkte Kreditkarten; haben Sie also stets eine ausreichende Menge Bargeld dabei. Klären Sie am besten mit Ihrem Kreditinstitut die Akzeptanz und andere Dienste. Reiseschecks werden angenommen.
Mit der EC-Karte bekommt man an den meisten Automaten Geld.
Euroschecks und Postsparbücher werden nicht mehr akzeptiert.

Ausreise aus Norwegen
Bei der Ausreise aus Norwegen dürfen Sie Zahlungsmittel (Banknoten und Münzen, einschließlich Reiseschecks und anderer Dokumente) im Gesamtwert von bis zu 25.000 NOK mit sich führen. Falls Sie einen höheren Betrag mitführen, muss dies in einem Formular, das bei der Zollverwaltung erhältlich ist, deklariert werden und bei der Ausreise dem Zoll ausgehändigt werden.

Bedrohte Tier- und Pflanzenarten
Die Ausfuhr bedrohter Tier- und Pflanzenarten sowie aus diesen hergestellten Produkten aus Norwegen ist gesetzeswidrig. Die Ausfuhr von Eiern bedrohter Vogelarten ist ebenfalls verboten.

Ausführquote für Fisch und Fischprodukte
Es ist nicht gestattet, mehr als 15 kg Fisch oder Fischprodukte pro Person auszuführen. Die Ausfuhrquote gilt für in norwegischen Küstengewässern durch Sportangeln erbeuteten Fisch. Süßwasserfisch, Lachs, Forelle und Saibling sind von der Ausfuhrquote nicht betroffen. Die Ausfuhrquote steht der zusätzlichen Ausfuhr eines ganzen Fisches (Trophäenfisch) über die Quote hinaus nicht im Wege. Nähere Auskünfte erteilt das Norwegische Fischerei- und Küstenministerium (Fiskeri- og kystdepartementet).

Antiquitäten / Kulturerbe
Antiquitäten und antike Gegenstände von künstlerischem, kulturellem oder historischem Wert dürfen nicht ohne Sondergenehmigung außer Landes gebracht werden.

Haustiere
Bitte erkundigen Sie sich noch einmal genau bei Ihrem Tierarzt!
Norwegen ist eines der wenigen europäischen Länder ohne Tollwutvorkommen, und damit dies auch so bleibt, werden zahlreiche Vorsichtsmaßnahmen getroffen. Seit 2004 haben Norwegen und die EU ein gemeinsames Regelwerk bei der Einfuhr von Hunden und Katzen.

Wenn Sie ein Haustier, also Hund oder Katze, mit in den Urlaub nehmen möchten, müssen Sie eine gültige Bescheinigung über erforderliche Impfungen (bitte erkundigen) und die Gesundheit des Tieres beim Zoll (roter Ausgang) vorlegen. Zusätzlich eine Eigenerklärung, dass das Tier sich mindestens 6 Monate vor Einfuhr im Gebiet der EU/EFTA aufgehalten hat.

Die Tiere müssen gechipt oder mit einer gut lesbaren Tätowierung zu identifizieren sein. Man benötigt einen speziellen Ausweis (blauer EU-Pass). Mit der Vorbereitung sollte man mindestens 6 Monate vor Abreise begonnen haben. Hunde und Katzen müssen in der Woche vor und in der Woche nach der Einfuhr auch mit einem zugelassenen Bandwurmmittel behandelt werden. Ebenso muss eine Blutuntersuchung durchgeführt worden sein. Bitte erkundigen Sie sich auch bezüglich Einfuhrverboten für spezielle Hunderassen.

Die ausführlichen Informationen und Bestimmungen finden Sie auch auf Deutsch unter:

Internet: www.mattilsynet.no
Tel: +47 06 04 0
Fax: +47 23 21 68 01.

Autofahren in Norwegen
Die norwegische Straßenverkehrsordnung schreibt Reifen mit ausreichend Profil vor: Im Winter mindestens 3 mm. Fahrzeuge, die nicht über ausreichend Griff auf dem Fahrbelag verfügen, dürfen nicht genutzt werden.

Im Winter sind Winterreifen Pflicht. Ganzjahresreifen mit ausreichend Profil können ebenfalls verwendet werden.
Wir empfehlen die Mitnahme von Schneeketten!

Weitere Informationen: www.visitnorway.com/de

Diesel
Bitte beachten Sie, dass unser Diesel nur bis zu einer Temperatur von ca. -18°C flüssig bleibt, ab ca. -19°C flockt der Diesel – mit der Folge, dass Ihr Auto nicht mehr läuft und eine Reparatur unumgänglich ist -> dies wird teuer!
Erkundigen Sie sich bitte vor Ihrer Reise bei Ihrer Autowerkstatt oder tanken Sie in Norwegen – der Diesel bleibt bis zu ca. -31 °C flüssig!

Autogas/LPG
Es gibt in Norwegen über 100 LPG-Betankungsanlagen, die an verschiedenen Tankstellen über das ganze Land verteilt betrieben werden. Das am häufigsten verwendete Anschlusssystem an den Füllstationen ist der Bajonett-Anschluss („NL-Adapter“). Link für die Autogasstellen finden Sie unter http://www.gjelstenli.no/lpg/FyllestasjonerNorge.htm
Einige wenige verwenden den Dish-Anschluss („Italienadapter“, Dish Coupling). Viele Stationen halten einen Adapter bereit, so dass Sie den Anschluss nutzen können, auch wenn Ihr Auto ein anderes System unterstützt. Wie auch immer: am Besten ist es sicherlich, wenn Sie einen eigenen Adapter haben. Einen Adapter können Sie in Norwegen für circa NOK 300 kaufen.

Pkw-Versicherung
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist auch in Norwegen vorgeschrieben. Darüber hinaus wird die grüne Versichertenkarte empfohlen, sie ist jedoch nicht vorgeschrieben. Die Versichertenkarte bescheinigt den Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des Gastlandes.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Autoversicherung.

Welche Dokumente benötige ich?
Um in Norwegen ein Auto führen zu dürfen, benötigen Sie einen gültigen Führerschein, der in dem Land, in dem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben, ausgestellt worden sein muss. Sie müssen den Führerschein seit mindestens einem Jahr besitzen. Sollte Ihr Führerschein in einem Nicht-EU-Land ausgestellt worden sein, kann ein Internationaler Führerschein verlangt werden.

Anschnall- und Helmpflicht
Auch in Norwegen gilt Anschnallpflicht. Kinder unter vier Jahren (kleiner als 1,35 Meter, leichter als 36 Kilogramm) dürfen nur in einem Kindersitz im Auto transportiert werden. Zusätzlich müssen dem Alter und dem Gewicht des Kindes entsprechende weitere Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Bußgelder. Wer Motorrad oder Moped fährt, muss einen Helm tragen.

Fahren mit Licht
In Norwegen muss immer - auch tagsüber - mit Abblendlicht gefahren werden.
Dies gilt für alle Fahrzeuge inkl. Motorräder und Mopeds.

Warnwesten
Jedes Fahrzeug muss mit mindestens einer fluoreszierenden Warnweste ausgestattet sein.

Geschwindigkeitsbegrenzung
Generell beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf norwegischen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h.
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt Tempo 50, in Wohngebieten meist Tempo 30. Achten Sie hier besonders auf Fahrbahnschwellen – nicht überall stehen Hinweisschilder.
Zweispurige Schnellstraßen: Hier gilt für Personenwagen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von entweder 90 km/h oder 100 km/h.

Beachten Sie, dass mancherorts Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen oft hohe Bußgelder.

Gespanne mit ungebremsten Anhänger (Gewicht über 300 kg) dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren. Pkws mit Anhängern und Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als dreieinhalb Tonnen dürfen nicht schneller als 80 km/h fahren, auch wenn die höchstzulässige Geschwindigkeit höher liegt.

Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und mehr müssen bei erwarteter Eisbildung oder Schneefall mit Schneeketten ausgestattet sein.

Promillegrenze
Autofahren unter Alkoholeinwirkung wird in Norwegen streng bestraft, im schlimmsten Fall ist mit Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen. Die Höchstgrenze für Alkohol im Blut liegt bei 0,2 Promille.
Die Einnahme bestimmter Medikamente sollte vermieden werden, wenn Sie beabsichtigen, Auto zu fahren. Diese erkennen Sie an der Markierung auf der Packung in Form eines roten Dreiecks.

Mobiltelefone
Während des Autofahrens ist das Telefonieren mit Mobiltelefonen untersagt.

Mautgebühren
Bitte beachten Sie die anfallenden Mautgebühren. Es gibt automatische Stationen - hier werden die Nummernschilder fotografiert und Sie erhalten eine Rechnung per Post (ohne Extragebühren) von der EPC aus Großbritannien. Für die herkömmlichen Mautstationen denken Sie bitte an ausreichend Kleingeld (Norwegische Kronen) und benutzen die Spur „Mynt/Coin“. Teilweise ist auch die Zahlung mit Kreditkarte möglich, denken Sie an Ihre PIN. Wichtig: Benutzen Sie nicht die Spur „Autopass“ ohne einen solchen zu besitzen.

Weitere Informationen zum Thema Maut finden Sie unter: www.visitnorway.com/de oder www.autopass.no

Ausstattung Ihrer Unterkunft
Bitte beachten Sie, dass in Ihrer Unterkunft (Appartements und Hütten) keine Handtücher, Bettwäsche, Geschirrhandtücher etc. vorhanden sind.

Strom
220 V Wechselstrom. Steckkontakte wie in Deutschland und Österreich üblich.

Notruf
Feuer 110 / Polizei 112 / Krankenwagen 113

Fähre
Bitte beachten Sie, dass Sie bis zur Ankunft am Zielhafen nach Verlassen des Autodecks nicht mehr zum Auto können. Nehmen Sie daher bitte für die Nacht und den nächsten Tag Sachen für den persönlichen Gebrauch mit.

Color Line
Norwegenkai, 24143 Kiel

Anreise
Aus Richtung Hamburg, Rendsburg, Flensburg:
Sie wechseln am Ende der A215 oder eine Abfahrt vorher auf die B76 Richtung Lübeck.
Folgen Sie der B76, vorbei an der Müllverbrennungsanlage und dem Waldwiesenkreuz. Wenn Sie links unterhalb der Brücke das Gebäude des Knutzen--Baumarktes sehen, ordnen Sie sich rechts ein, verlassen die B76 und biegen nach links in die Sörensen-Straße. Folgen Sie der Sörensen-Straße. Diese geht in die Werftstraße über. Nach etwa 2 km sehen Sie links das Color Line Terminal. Biegen Sie nach links in die Straße “Zur Fähre”.

Aus Richtung Lübeck:
Folgen Sie der B76 nach Kiel. Wenn Sie links ein Mc Donalds Schnellrestaurant sehen, verlassen Sie die B76 und biegen nach rechts in die Sörensen-Straße. Folgen Sie der Sörensen-Straße. Diese geht in die Werftstraße über. Nach etwa 2 km sehen Sie links das Color Line Terminal. Biegen Sie nach links in die Straße “Zur Fähre”.

Einschiffung Color Line
KIEL - OSLO / OSLO - KIEL:
Fahrgäste, die mit eigenem Fahrzeug anreisen, sollten dieses bis spätestens 120 Minuten vor Abfahrt bereitstellen. Passagiere ohne Pkw sollten sich spätestens 60 Minuten vor Abfahrt einfinden.

DÄNEMARK - NORWEGEN - DÄNEMARK:
Gäste mit und ohne Fahrzeug sollten sich spätestens 120 Minuten vor Abfahrt einfinden. Tageskabinen müssen spätestens 1 1/2 Stunden vor Ankunft geräumt werden.

Adress-Info:
Oslo Color Line Fährterminal, Hjortnes, Postboks 1422, Vika, 0115 OSLO
Tel. 0047 810 00 811
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 08.00 - 16.00 Uhr
Samstag - Sonntag 09.00 - 14.30 Uhr

Ihr Team von Ski und Mehr wünscht Ihnen einen schönen Urlaub!

Stand November 2009
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Quellen:
www.norwegen.no
www.visitnorway.com/de
www.auswärtiges-amt.de
www.toll.no
www.mattilsynet.no
www.autopass.no